Bürgerbus

Bürgerbusse sind ein auf ehrenamtlicher Basis getragenes Nahverkehrsangebot, das den regulären ÖPNV ergänzt. Besonders der Anschluss von dünn besiedelten Ortsteilen, die nicht über eine Linienbusanbindung verfügen oder darüber miteinander verbunden sind, stellt einen konkreten Anwendungsfall dar. Die genaue Ausgestaltung und Finanzierung eines Bürgerbusangebotes, das oft von der Kommune organisiert wird, kann sich jedoch erheblich unterscheiden. Da Bürgerbusse einen Beitrag zur Mobilitätswende und Steigerung der Standortattraktivität leisten können, bezuschusst das Land Baden-Württemberg seit 2018 - neben der Fahrzeugförderung - auch ehrenamtliche Bürgerbusse und Bürgerrufautos mit einer Verwaltungskostenpauschale.

Wenn Bürgerbusse nach einem Fahrplan verkehren, sind spezifische gesetzliche Vorgaben einzuhalten, da es sich um genehmigungspflichtigen Verkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) handelt. Damit gehen für den ÖPNV geltende Voraussetzungen wie die Tarifpflicht, die Beförderungspflicht und die Betriebspflicht einher.

Besonders Kommunen stehen wir als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung und bieten ihnen als Beratungsdienstleistung die Begleitung von der Konzeptentwicklung bis zur operativen Umsetzung an. Hierbei leisten wir Hilfestellung bei der Vorstellung von Projekten in Gremien und bei Bürgerveranstaltungen, der Streckenplanung, der Fahrzeugauswahl und Fahrzeugbeschaffung sowie bei allen regulatorischen Fragestellungen (zum Beispiel Linienkonzession, Versicherungen und Einbindung in Tarifverbünde).