On-Demand-Verkehre

Flexible Bedienformen stellen auf nachfrageschwachen Linien und zeitlichen Randlagen attraktive Ergänzungen zum konventionellen ÖPNV dar. Eingebunden in bestehende ÖPNV-Strukturen bieten On-Demand-Lösungen daher das Potential, neue Kundengruppen anzusprechen und den Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern. Bisher werden entsprechende Angebote meistens als Anruf-Sammeltaxi (AST) oder Anruf-Linientaxi (ALT) realisiert.

Das On-Demand-Ridepooling entwickelt diese Verkehrsform noch weiter. Ohne feste Haltestellen und Fahrpläne werden die Fahrten durch entsprechende Software-Applikationen gebündelt und somit die optimale Route generiert. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) von 2021 hat der Gesetzgeber dieses modernisiert und ins Zeitalter der Digitalisierung überführt. Er hat die Verkehrsarten Linienbedarfsverkehr (§ 44 PBefG) und gebündelter Bedarfsverkehr (§ 50 PBefG) als Lösungen von On‑Demand-Verkehren eingeführt. Damit können nun auch diese Verkehrsarten realisiert und genehmigt werden.

Bei der Umsetzung bedarfsgesteuerter Verkehre unterstützen wir Sie gerne. Hierbei erstreckt sich unser Leistungsportfolio von der Konzeption über die Erörterung von Genehmigungs- und Fördermöglichkeiten bis hin zum operativen Betrieb von Plattformen und Verkehren.