Umweltfreundliche Fahrzeugantriebe

Kompetenzstelle für umweltfreundliche und klimaneutrale Fahrzeugantriebe Baden-Württemberg

Die Bundesregierung hat am 28. November 2017 mit dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017–2020“ ein Maßnahmenpaket für bessere Luft in Städten aufgelegt. Hierin werden unter anderem Förderprogramme zur Umrüstung von Dieselbussen, schweren Kommunalfahrzeugen und Handwerker- und Lieferfahrzeugen aufgelegt, die überwiegend in Städten eingesetzt werden, welche von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Beratung

Die Aufgabe der Kompetenzstelle ist die Beratung von betroffenen Unternehmen, Kommunen, Verbänden und Verbünden in Baden-Württemberg. Hilfe und Beratung gibt es zum einen zu technischen Hardware-Nachrüstungen von Fahrzeugen älterer Euro-Norm sowie zum anderen Unterstützung bei der konkreten Beantragung von staatlichen Fördermitteln.

Die Beratung erstreckt sich aber auch auf alternative Antriebstechnologien im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – zum Beispiel zur Elektromobilität inklusive Brennstoffzellentechnik im Busverkehr.

Ziel ist es, einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in den Kommunen zu leisten.

Nachrüstung von Dieselbussen

Gefördert wird unter anderem die Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen der Schadstoffklassen Euro III, IV, V und EEV – um die Stickoxidbelastung in Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen zu senken. Der Bund stellt allein hierfür 107 Millionen Euro zur Verfügung. Die EU-Kommission hat einer Erhöhung der Förderquote von derzeit 40 bis 60 Prozent auf bis zu 80 Prozent im November 2018 zugestimmt. Pro Bus liegt der Höchstförderbetrag bei 20 000 Euro.

Weitere Informationen dazu beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI):
Nachrüstung von Dieselbussen im ÖPNV mit Abgasnachbehandlungssystemen

Vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg erhalten Sie zusätzlich zur Förderung des Bundes eine Bezuschussung in Höhe von 15 Prozent zu den Umrüstkosten. Mehr Infos hier  (die betreffende Förderung finden Sie unter dem Punkt "Luftreinhaltung": Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Stickstoffminderungssystemen).

Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen

In dieser Förderrichtlinie wird die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV gefördert. Hierfür stellt der Bund 100 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der Umrüstungskosten und beträgt maximal 14.400 Euro pro Fahrzeug.

Weitere Informationen dazu beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI):
Hardware-Nachrüstung für Kommunalfahrzeuge

Vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg erhalten Sie zusätzlich zur Förderung des Bundes eine Bezuschussung in Höhe von 15 Prozent zu den Umrüstkosten. Mehr Infos hier  (die betreffende Förderung finden Sie unter dem Punkt "Luftreinhaltung": Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Stickstoffminderungssystemen).

Nachrüstung von Handwerker- und Lieferfahrzeugen

Hier werden vom Bund bis zu 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereitgestellt. Förderberechtigt sind Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen M1, M2, N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8-7,5 t, die ihren Firmensitz in einer der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikrogramm/Kubikmeter oder den angrenzenden Landkreisen haben sowie gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge bzw. Umsätze in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes). Die Förderquote beträgt 80 % und die Förderhöchstbeträge liegen zwischen 3 600 und 4 800 Euro.

Weitere Informationen dazu beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI):
Hardware-Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge

Vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg erhalten Sie zusätzlich zur Förderung des Bundes eine Bezuschussung in Höhe von 15 Prozent zu den Umrüstkosten. Mehr Infos hier  (die betreffende Förderung finden Sie unter dem Punkt "Luftreinhaltung": Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Stickstoffminderungssystemen).

Als Verkehrsunternehmen möchten wir Elektrobusse anschaffen. Gibt es dafür eine Förderung vom Land?

Das Land unterstützt Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit Beratungsgutscheinen in Höhe von 2.500 Euro bei betrieblichen Fragen zum Thema Elektrobusse. Detaillierte Informationen zu den Beratungsgutscheinen und zur Antragstellung finden Sie unter www.l-bank.de/ebus-beratung.

Das Land unterstützt darüber hinaus Verkehrsunternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg bei der Anschaffung und dem Betrieb von Elektrobussen. Detaillierte Informationen finden Sie beim Verkehrsministerium Baden-Württemberg.

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