Autonomer Shuttle-Bus

Grünes Licht für Level 4 – Neue Weichenstellung im Straßenverkehrsgesetz für das Autonome Fahren

Bundestag und Bundesrat haben im Mai 2021 ein neues Gesetz zum Autonomen Fahren beschlossen. Mit dem neuen Rechtsrahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in einem örtlich begrenzten Betriebsbereich im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Bisher war dies nur mit einer Sondergenehmigung möglich.

Die Stufen der Automatisierung mit der zusätzlichen Stufe 4 ÖV (eigene Darstellung anlehnend an VDV)

Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird Deutschland damit der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt. Ziel ist es, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in den Regelbetrieb zu bringen.

Zu den Einsatzszenarien zählen unter anderem:

  • nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum, die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile
  • Shuttle-Verkehre
  • automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover)

In Level 4 erfolgt die Fahrzeugsteuerung ausschließlich durch die autonome Fahrfunktion im Fahrzeug. Technisch und betrieblich beaufsichtigt werden die autonomen Fahrzeuge durch eine sogenannte technische Aufsicht, welche alternative Fahrmanöver freischaltet oder bei Störungsfällen die autonome Fahrfunktion unverzüglich deaktiviert.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung