Autonomes Fahren

Grünes Licht für Level 4 – Neue Weichenstellung im Straßenverkehrsgesetz für das Autonome Fahren

Bundestag und Bundesrat haben im Mai 2021 ein neues Gesetz zum Autonomen Fahren beschlossen. Mit dem neuen Rechtsrahmen werden die Voraussetzungen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in einem örtlich begrenzten Betriebsbereich im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Stufe 4 bedeutet, dass das System im ÖV-Betrieb auf spezifischen Linien oder in einem spezifischen Bediengebiet die Fahraufgabe automatisch bewältigen kann und durch die Leitstelle fakultativ unterstützt wird.

Zu den Einsatzszenarien zählen unter anderem:

  • nachfrageorientierte Verkehrsangebote in Randzeiten im ländlichen Raum, die Beförderung von Personen und/oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile
  • Shuttle-Verkehre
  • automatische Personentransportsysteme für kurze Strecken (People-Mover)

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

     

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